AGB

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09.2020)

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich nieder zu legen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Bestellungseingang termingerecht ausgeführt worden sind. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen sowie Mustern und Prototypen behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor.

4. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Verwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller ausschließlich verantwortlich.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Lieferkosten; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Umsatzsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis zur Hälfte (50%) als Vorkasse zu leisten, weitere 30% zur Bereitstellung ab Werk, der offene Restbetrag von 20% ist bis 30 Tagen nach Lieferbereitstellung komplett fällig und netto (ohne Abzug) zu bezahlen. Mit der Bereitstellung ab Werk übernimmt der Besteller den Gefahrenübergang. § IV Abs.3 Abs.4 AGB. Wegen der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens zu berechnen. § 288 Abs.2 § 247 BGB.       

3. Unsere Ansprüche werden sofort fällig, wenn die im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen komplette Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Auftrag zurückzutreten.

IV. Lieferzeiten

1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie Pandemien, Lockdown oder Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. IV 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Gefahrenübergang und Versand

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung “ab Werk” vereinbart. Die Gefahr geht spätestens mit der Bereitstellung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr, übernommen haben.

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Deren Entsorgung führt der Besteller auf eigene Kosten durch.

VI. Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-, und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöht, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf unseren Vorsatz oder unsere grobe Fahrlässigkeit beruht. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

VII. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden § 823 BGB.

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.

VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwendung befugt, der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwendungskosten – anzurechnen.

IX. Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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